Rechtsverstöße werden im Strafgesetzbuch definiert. Einige von ihnen können den Schutz der Umwelt betreffen, wie z. B.:
Rechtsverletzungen werden in Artikel R514-4 des Umweltschutzgesetzes definiert. Sie betreffen insbesondere:
Es handelt sich um Verletzungen der Klasse 5. Die entsprechenden Strafen können sich auf eine Geldbuße von bis zu 1.500 € bei natürlichen Personen und 7.500 € bei juristischen Personen belaufen.
Vergehen werden in Artikel L 514-9 bis 514-14 des Umweltschutzgesetzes definiert. Sie betreffen vor allem die folgenden Situationen:
Die entsprechenden Strafen sehen eine Geldbuße (bis zu 150.000 €) und Gefängnis (bis zu zwei Jahren) vor. Für juristische Personen kann sich die Geldbuße auf bis zu 750.000 € belaufen.
Das Gericht verfügt außerdem über weitere Sanktionsmöglichkeiten (Zwangsgeld, Verbot der Anlagennutzung, Standortsanierung).