Jede Person, die eine meldepflichtige Anlage in Betrieb nehmen möchte, muss zuvor dem Präfekten des jeweiligen Departements - Bureau de l’Environnement (Umweltschutzbüro) – einen Antrag in dreifacher Ausführung mit folgenden Unterlagen vorlegen:
- eine Erklärung, in der Folgendes genannt wird:
- ob es sich um eine natürliche Person handelt: inklusive Name, Vorname und Wohnanschrift.
- ob es sich um eine juristische Person handelt: inklusive Firmenname, Rechtsform, Adresse des Firmensitzes und Funktion des Unterzeichners der Erklärung.
- die Adresse, an der die Anlage eingerichtet werden soll.
- die Art und das Volumen der geplanten Aktivitäten sowie den exakten und vollständigen Titel der Rubriken der Nomenklatur, unter die diese Aktivitäten fallen.
- die Art der Aufbereitung von Abwasser und Ausflüsse jeder Art sowie der Abfallentsorgung.
- die geplanten Vorkehrungen für Schadensfälle.
- ein Lageplan aus dem Grundbuch mit einem Radius von 100 Metern.
- ein Gesamtplan mindestens im Maßstab 1/200 mit Legenden und falls nötig Beschreibungen zum Verständnis der Materialvorkehrungen der Anlagen und zur Erklärung:
- der Zweckbestimmung benachbarter Bauten und Gelände bis zu mindestens 35 Meter von dieser Anlage;
- des Verlaufs der Entsorgungskanalisation für das Abwasser bis zum öffentlichen Abwasserkanalsystem.
WICHTIG: Alle Dokumente müssen mit Datum und Unterschrift des Erklärenden versehen sein.