*endgültige Daten per 31. Juli 2008
In Frankreich gibt es gegenwärtig rund 500.000 Einrichtungen, die unter die Gesetzgebung für überwachungsbedürftige Anlagen fallen, je nach Aktivität, Art und Menge der gelagerten oder genutzten Produkte. Darunter fallen:
Die Inspektion verfügt über 1.180 Vollzeitstellen (bzw. 1.490 Inspektoren) für die Durchführung ihrer Einsätze.
Im Falle einer Nichtbeachtung des Gesetzes können die Inspektoren strafrechtliche oder administrative Sanktionen vorschlagen. Für sämtliche überwachungsbedürftigen Anlagen gab es insgesamt:
[1] Europäische Richtlinie, die den Mitgliedsstaaten der Union auferlegt, eine integrierte Gesetzgebung zur Prävention industrieller Risiken und Umweltbelastungen einzuführen. Die „Klassifizierungs“-Kriterien der Richtlinie sind weniger breit angelegt als die der Gesetze für überwachungsbedürftige Anlagen, daher rührt auch der Unterschied zwischen den 51.000 genehmigungspflichtigen Einrichtungen und den 7.000 IPPC-Anlagen.