Jeder industrielle oder landwirtschaftliche Betrieb, der Risiken oder Verschmutzungen oder Schädigungen insbesondere für die Sicherheit und Gesundheit der Anwohner verursachen könnte, gilt als überwachungsbedürftige Anlage.
Die Aktivitäten, die aus den gesetzlichen Richtlinien für überwachungsbedürftige Anlagen hervorgehen, sind in einer Nomenklatur aufgelistet, die sie, je nach Ausmaß der Risiken oder Nachteile, die entstehen könnten, einem Genehmigungs- oder Meldeverfahren unterwirft:
Die Nomenklatur für überwachungsbedürftige Anlagen ist in zwei Kategorien von Rubriken unterteilt:
Die Gesetzgebung für überwachungsbedürftige Anlagen überträgt dem Staat folgende Handlungsvollmachten:
Unter Aufsicht des Präfekten werden diese Maßnahmen der Inspektion für überwachungsbedürftige Anlagen übertragen, die als vereidigter Wärter des Staates handelt.
Einige gesetzliche und regulatorische Referenzen: