Der Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage muss die fachliche Qualifizierung und ausreichende Ausbildung seines Personals im Sicherheitsbereich sicherstellen. Eine besondere Ausbildung muss dem Personal zukommen, das für die Bedienung und Aufsicht von Anlagen zuständig ist, welche im Falle von Funktionsstörungen der Sicherheit von Menschen Schaden zufügen könnten.
Zusätzlich zur vorhandenen spezifischen Stellentauglichkeit erhalten die unterschiedlichen Akteure und Beteiligten vor Ort, einschließlich Zeitarbeitpersonal oder Subunternehmer, eine Schulung über die mit der Anlage verbundenen Risiken, über das notwendige Verhalten bei Störfällen oder Unfällen und über die Umsetzung von Hilfsmaßnahmen.
Vorgesehen sind außerdem Maßnahmen zur Überprüfung des Kenntnisstands und zur Gewährleistung seiner Aufrechterhaltung auf adäquatem Niveau.
Diese Ausbildung beinhaltet vor allem:
Für das Stammpersonal muss diese Ausbildung außerdem folgende Punkte umfassen:
In SEVESO-Betrieben führt die Politik zur Prävention großer Unfälle oder das SGS (Système de Gestion de la Sécurité - Sicherheitsmanagementsystem) auf formelle und faktische Weise alle diese Pflichten fort, wobei die Ausbildung des Personals und der externen Akteure ein unumgängliches Schlüsselelement in der Sicherheitspolitik des Betreibers ist.
Für einige Ausbildungen müssen anerkannte Organisationen hinzugezogen werden: