02. Überwachungsbedürftige Anlagen: Prinzipien
Jeder industrielle oder landwirtschaftliche Betrieb, der Risiken oder Verschmutzungen oder Schädigungen insbesondere für die Sicherheit und Gesundheit der Anwohner verursachen könnte, gilt als...
Zugang zur Nomenklatur für überwachungsbedürftige Anlagen
Wie liest sich die Nomenklatur?
Die Nomenklatur für überwachungsbedürftige Anlagen ist in zwei Teile aufgeteilt:
Substanzen...
Das Zuordnungsverfahren wird je nach angegebenen Grenzwert in der Nomenklatur für überwachungsbedürftige Anlagen definiert.
Ab dem Zeitpunkt, in dem ein Betrieb mehre überwachungsbedürftige...
Die Nomenklatur wird kontinuierlich an die technologischen Entwicklungen und an die Risikokenntnis angepasst. Diese Änderungen bringen bisweilen auch Änderungen des Zuordnungsverfahrens für einige...
Welche Veränderungen sind anzeigepflichtig?
Der Betreiber ist angehalten, Folgendes zu melden:
eine neue Aktivität, die aus der Nomenklatur für überwachungsbedürftige Anlagen hervorgeht; ...
Wechselt der Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage, muss der neue Betreiber innerhalb eines Monats nach der Übernahme des Betriebs dem Präfekten darüber Meldung erstatten. In dieser...